Diese Gesetze traten am 15. September 1935 in Kraft und teilten die deutsche Bevölkerung in „Deutschblütige“, „Mischlinge“ 1. und 2. Grades und Juden. Dadurch wurde zum Beispiel festgelegt, dass Nichtjuden und Juden nicht mehr heiraten durften und Juden keine Beamten mehr sein durften.
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